Die Mitgliedstaaten haben es tatsächlich geschafft, eine gemeinsame Position im Rat zum EU-#Lieferkettengesetz anzunehmen. Im Großen und Ganzen mehr Licht als Schatten (Link zum Text: https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-15024-2022-REV-1/en/pdf). Aber: die Finanzbranche! Mehr dazu im Thread 👇
RT @EU2022_CZ: #COMPET | 👏 Ministers agreed a common position on the #DueDiligence directive.
The @EUCouncil is ready for negotiations with the @europarl_en on r…
🐦🔗: https://n.respublicae.eu/repasi/status/1598310653445431296
1⃣ Anwendungsbereich (Artikel 2):
Wer ist raus? Alternative Investmentfonds und UCITS (Verweis auf Art. 2(12) SFDR);
Wer ist vielleicht drin? Alle anderen! Der Einbezug von Finanzdienstleistern wurde in einem Last-Minute-Kompromiss optional: Die MS können das entscheiden. 2/13
🐦🔗: https://n.respublicae.eu/repasi/status/1598310660542169089
Die zwingende Bereichsausnahme mit Verweis auf die SFDR nennen einige auch die #BlackRock Ausnahme: Honi soit qui mal y pense (@gruffat_claude). Fest steht für mich: Berichtspflichten (aka #SFDR) ersetzen keine Handlungspflichten (#CSDDD). 3/13
🐦🔗: https://n.respublicae.eu/repasi/status/1598310663444635653
2⃣ Sollten Finanzdienstleister drin sein, dann sind sie auch Teil der "Aktivitätenkette" (ehemals "Wertschöpfungskette") (Art. 3). 4/13
🐦🔗: https://n.respublicae.eu/repasi/status/1598310667982864395
3⃣ Die Sorgfaltspflichten beschränken sich auch im Ratstext (wie schon von der Kommission vorgeschlagen) auf die vorvertragliche Phase (art. 6). Nach Vertragsabschluss: keine Pflichten mehr. Das entspricht nicht der Realität. 5/13
🐦🔗: https://n.respublicae.eu/repasi/status/1598310672990871556
5⃣ Soweit Finanzdienstleister im Anwendungsbereich sind (optional!), unterliegen sie der zivilrechtlichen Haftung. Hier keine Sonderregeln für die Finanzbranche. 7/13
🐦🔗: https://n.respublicae.eu/repasi/status/1598310680465129472
Im Wirtschafts- und Währungsausschuss (ECON) bin ich Berichterstatter für das EU-Lieferkettengesetz mit Bezug zu Finanzdienstleistungen. Meine Überlegungen sind in meinem Berichtsentwurf und in diesem Erklärthread dargelegt: 9/13
RT @repasi: Tomorrow the negotiations on my opinion for @EP_Economics (ECON) on the Corporate Sustainability Due Diligence Directive (#CSDDD) will start. Time for a thread on my draft report (https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/…
🐦🔗: https://n.respublicae.eu/repasi/status/1598310686811193346
Ich bin weiterhin der Ansicht: Alle Finanzdienstleistungen gehören in den Anwendungsbereich des EU-#Lieferkettengesetz. Die Besonderheiten der Dienstleistungen müssen bei den konkreten Pflichten und der Haftung berücksichtigt werden. Das sieht der Rat anders. 10/13
🐦🔗: https://n.respublicae.eu/repasi/status/1598310689227120640
Wenig Verständnis habe ich für die optionale Lösung des Rates, wonach Finanzdienstleistungen nur im Anwendungsbereich sind, wenn der jeweilige Mitgliedstaat das entscheidet. Damit wird das zentrale Ziel des Lieferkettengesetzes verfehlt: einheitliche Regeln im ganzen Binnenmarkt.
🐦🔗: https://n.respublicae.eu/repasi/status/1598310691227811840
Die Bundesregierung hat beim Thema Finanzdienstleistungen eine gute Rolle gespielt. Über die Hintergründe des Last-Minute-Kompromisses berichtet @EURACTIV. Da kann sich jede:r seine/ihre eigene Meinung bilden. 12/13 https://www.euractiv.com/section/economy-jobs/news/inclusion-of-finance-sector-in-eu-due-diligence-law-on-the-brink/
🐦🔗: https://n.respublicae.eu/repasi/status/1598310693257809921
Das Europäische Parlament befindet noch in seiner Positionsfindung. Die Rolle von Finanzdienstleistungen ist auch hier zentral. Stay tuned! /END
🐦🔗: https://n.respublicae.eu/repasi/status/1598310695405223936
@Suedwind_eV, @IsabellaRitter6, @StraatmannLara, @georgrestle, @knut_krohn, @MilanPanek, @TspBackgroundSF, @finanzwende, @FairFinanceInt, @LieferkettenG, @eva_reinwald, @Armin_Paasch, @SPDEuropa
🐦🔗: https://n.respublicae.eu/repasi/status/1598310697720594433
6⃣ Zum Schluss soll sich die Kommission dann bei der Evaluation des EU-Lieferkettengesetzes nach sieben Jahren damit beschäftigen, ob Finanzdienstleister nicht doch zwingend in den Anwendungsbereich gehören (Art. 29). 8/13
🐦🔗: https://n.respublicae.eu/repasi/status/1598310684441415681