Wir haben soeben die Position des Europäischen Parlaments zum EU- im Rechtsausschuss (@EP_Legal) beschlossen. Das Plenum muss das noch bestätigen. Hier die Details zu den Regeln für , die ich verantworten durfte: ein 🧵

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1⃣ Keine Bereichsausnahme für Finanzdienstleistungen: Im Gegensatz zum Rat mit seiner -Ausnahme und dem Optionalmodell bleiben alle Finanzdienstleister im Anwendungsbereich des Lieferkettengesetz entsprechend der Grundregel: alle Unternehmen mit ≥ 250 Mitarbeiter:innen

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2⃣ Finanzunternehmen haben Sorgfaltsplichten für (1) ihre eigenen (Investitions-)Tätigkeiten, (2) die ihrer Töchterunternehmen und (3) die Aktivitäten innerhalb der Wertschöpfungskette (upstream und downstream) der Kunden, für die sie Finanzdienstleistungen erbringen.

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3⃣ Im Gegensatz zum Kommissionsvorschlag sind die Sorgfaltspflichten für Finanzunternehmen nicht auf die vorvertragliche Phase beschränkt, sondern finden kontinuierlich statt. Wenn etwa bei einem Kreditvertrag eine Tranche freigegeben werden muss, muss erneut geprüft werden.

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4⃣ Die vorzeitige Beendigung der Finanzdienstleistung (und damit auch das Ende der Einflussmöglichkeit des Finanzunternehmens) ist nur dann keine Möglichkeit zur Sanktion eines sorgfaltswidrig handelnden Unternehmens, wenn dadurch die Insolvenz dieses Unternehmens eintritt.

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5⃣ Für Investoren und Asset Manager sieht die Parlamentsposition eine konkrete Handlungspflicht vor (Artikel 8a), wie diese bspw. mit ihren Stimmrechten Einfluss auf Managemententscheidungen der Unternehmen, in die investiert wurde, nehmen sollen.

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6⃣ Finanzunternehmen unterliegen der Zivilhaftung des EU-, sofern sie eine Menschenrechtsverletzung oder Umweltschädigung verursacht oder einen Beitrag dazu geleistet haben. Das ist selten der Fall, was durch eine widerlegbare Vermutungsregel klargestellt ist.

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Nächster Halt: die Plenarabstimmung Ende Mai. Danach beginnen die Trilogverhandlungen mit dem Rat und der Kommission. Die Finanzdienstleistungen dürften eine besondere Rolle spielen, weil sich Parlament und Rat hier besonders weit voneinander entfernt befinden.

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Kurz: Gut, dass es keine Bereichsausnahme für Finanzdienstleistungen und dass es kontinuierliche Sorgfaltspflichten für Finanzunternehmen gibt. Die Position im Wirtschaftsausschuss (@EP_Economics) war stärker. Wir mussten aber Kompromisse machen, um die EVP an Bord zu holen.

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