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4⃣ Verbesserung der Vorteilsabschöpfung bei Kartellrechtsverstößen: Vorteile, die Unternehmen durch Kartellrechtsverstöße erzielt haben, können künftig einfacher abgeschöpft werden. Gewinne aus nachgewiesenen Wettbewerbsverstößen dürfen nicht bei den Unternehmen verbleiben.

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3⃣ Stärkung der Fusionskontrolle: Künftig kann das Bundeskartellamt nach einer Sektoruntersuchung Unternehmen verpflichten, alle relevanten Zusammenschlüsse auf bestimmten Märkten zur Fusionskontrolle anzumelden und so einer zu starken Unternehmenskonzentration vorbeugen.

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2⃣ Als ultima ratio kann das @Kartellamt auch eine eigentumsrechtlichen Entflechtung von Unternehmen anordnen.

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zur Veränderung der Lieferbeziehungen sowie zur organisatorischen Trennung von Unternehmensbereichen.

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1⃣ Künftig kann das @Kartellamt Abhilfemaßnahmen nach Sektoruntersuchungen festlegen, um funktionierenden Wettbewerb durchzusetzen, z.B. Verpflichtungen zur Etablierung offener Standards, Zugangs zu Schnittstellen, Einrichtung eines wirksamen Beschwerdemanagements, ...

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Nach Veröffentlichung unserer Absichten im Juni haben uns zahlreiche Rückmeldungen erreicht, die wir genau ausgewertet haben. Und wir haben unseren allerersten Gesetzesentwurf mit führenden Wettbewerbsexpert*innen diskutiert. Herausgekommen sind folgende Maßnahmen:

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Die Verschärfung des Kartell- und Wettbewerbsrechts kommt. Unser @BMWK hat nach gründlichen Vorarbeiten den Gesetzentwurf zur Stärkung des Wettbewerbs und gegen Marktmacht vorgelegt. Ein Thread zum "Wettbewerbsdurchsetzungsgesetz":

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@BMWK Das kommt davon, wenn man solche Tweets selbst überarbeitet nachts um drei schreibt.🥱Es muss natürlich "Marktmacht" und nicht "Markt" heißen.

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@EinAugenschmaus Der Eindruck ist leider richtig. Es gibt in der EU derzeit keine Chance auf Einführung der Finanztransaktionssteuer. Nicht einmal mit einer Gruppe entschlossener Staaten. Die Idee ist trotzdem richtig und alle Unterstützer*innen sollten sie weiter verfolgen.

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RT @TerryReintke: Ich habe gerade die beste Fraktion im EP informiert:

Ich möchte als Co-Vorsitzende der @GreensEFA antreten.

Europa steht vor vielen Herausforderungen. Die Grünen werden für eine nachhaltigere, gerechtere und demokratischere Zukunft gebraucht.

Ich möchte Teil davon sein.

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Auch Altanlagen über 7kWp sollen Anlagen perspektivisch mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet werden, wodurch dann die sogenannte 70-Prozent-Regelung auch dort entfallen wird. Leider wohl noch nicht jetzt… Mehr dazu: bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemit

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Neuregelungen sind auch das Ergebnis der zahlreichen Kommentare in den Sozialen Medien dazu. Dank an alle, die sich konstruktiv eingebracht haben! Ihr merkt: Eure Stimme zählt!

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Details zu den geplanten Regelungen lassen sich hier nachlesen: bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemit
Es handelt sich um Rechtsverordnungen und Gesetzesänderungen. Letztere beschließt der Deutsche Bundestag; Änderungen im parlamentarischen Verfahren sind nicht auszuschließen.

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Bestandsanlagen bis 7 kW: ab 1.1.2023 entfällt für Bestandsanlagen bis 7 kW die Pflicht zur 70-Prozent-Wirkleistungsbegrenzung / Steuerungseinrichtung (Inkrafttreten zum 2.1.2023 im EEG 2023)

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Neue PV-Anlagen bis 25kW: Pflicht zur Begrenzung der Wirkleistungseinspeisung auf 70% oder alternativ zur Steuerungseinrichtung entfällt ab Inbetriebnahme nach dem 14. September 2022; Inkrafttreten voraussichtlich im Oktober mit Gesetzesbeschluss.

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Alle Angaben zur Entbürokratisierung & steuerlichen Entlastung sind vorbehaltlich der Beratung im Bundestag; dort kann es Änderungen & weiteren Verbesserungen kommen. Geplant ist, dass die Änderungen ab 1.1.2023 in Kraft treten. Eine Übersicht: bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemit

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Vielen Dank für die riesige Resonanz und das viele Feedback. Insbesondere die konkreten Vorschläge aber auch die kritischen Hinweise sind hilfreich. Alle Antworten hier lasse ich genau auswerten und werden wir bei der Arbeit am Bürokratieabbau für die Erneuerbaren einbeziehen!

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