4⃣ Verbesserung der Vorteilsabschöpfung bei Kartellrechtsverstößen: Vorteile, die Unternehmen durch Kartellrechtsverstöße erzielt haben, können künftig einfacher abgeschöpft werden. Gewinne aus nachgewiesenen Wettbewerbsverstößen dürfen nicht bei den Unternehmen verbleiben.
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