Riesenerfolg für Menschenrechte und Umwelt in globalen Lieferketten: Die EU-Mitgliedsstaaten haben sich soeben auf ein EU-Lieferkettengesetz geeinigt. Zivilgesellschaft, Gewerkschaften und engagierte Unternehmen hatten sich dafür jahrelang eingesetzt. Ein Thread.
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In unseren Produkten steckt zu oft Ausbeutung von Arbeitnehmer*innen und Umweltzerstörung. Trotz vieler Bemühungen von Unternehmen und NGOs sind Menschenrechtsverletzungen in globalen Lieferketten weit verbreitet.
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Das europäische Lieferkettengesetz wird Großunternehmen nun verpflichten, bei ihren Zulieferungen in den Binnenmarkt Menschenrechte und Umweltstandards zu beachten. Damit müssen die sozialen Werte aus dem EU-Vertrag auch bei Lieferungen in unseren Binnenmarkt gelten.
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Die Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft gelten damit nun auch für Produkte aus Drittländern. Das sorgt für fairen Wettbewerb, so dass global verantwortliche Unternehmen nicht länger die Dummen sind. Umwelt- und Sozialdumping wird schwerer.
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Dieses neue EU-Gesetz wird unterschiedliche nationale Lieferkettengesetze auf ähnliche Standards bringen. Als europäisches Gesetz kann es strenger und konsequenter sein, als die nationalen Gesetze wie z.B. das deutsche oder das französische Lieferkettengesetz.
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1️⃣ Unternehmen sind nur erfasst, wenn sie mehr als 500 Arbeitnehmer*innen und einen Umsatz von >150 Mio. Euro haben. Wenn sie mehr als 20 Mio. Euro Umsatz in Risikosektoren machen, sinkt die Umsatzschwelle auf 40 Mio. Euro und die Arbeitnehmer*innenschwelle auf 250.
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Die Risikosektoren umfassen u.a. Textil, Landwirtschaft, Lebensmittel, Rohstoffgewinnung, Metallverarbeitung -ausgenommen: Maschinenbau.
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Für Unternehmen aus Drittstaaten gilt eine Schwelle von >150 Mio € Umsatz im Jahr in der Union (d.h. keine Arbeitnehmerschwelle) oder 40 - 150 Mio € Umsatz p.a. in der EU bei mind. 20 Mio Euro in Risikosektoren.
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2️⃣ Anders als im deutschen Lieferkettengesetz können Opfer von Menschenrechtsverletzungen auch zivilrechtliche Haftung durchsetzen!
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3️⃣ Das EU-Gesetz verpflichtet nun grundsätzlich alle Zulieferer - nicht nur solche mit einer längerfristig etablierten Geschäftsbeziehung, wie ursprünglich von der EU-Kommission geplant.
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4️⃣ Im deutschen Lieferkettengesetz kann die Einschaltung von Zwischengesellschaften die Verpflichtungen umgehen. Nach dem Willen der Mitgliedsstaaten ist diese Umgehungsmöglichkeit nun europaweit verschlossen.
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Im Koalitionsvertrag haben wir uns zu einem EU-Lieferkettengesetz bekannt, das im Rahmen der UN-Standards für Wirtschaft und Menschenrechte achtet und Kleine und Mittlere Unternehmen nicht überfordert. Entsprechend haben wir verhandelt.
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Ein gemeinsames Lieferkettengesetz ist ein Beitrag zum Bürokratieabbau. Die vielen ohnehin existierenden, jeweils unterschiedlichen Umwelt- und Sozialstandards von Großunternehmen und verschiedener Mitgliedsstaaten werden sich vereinheitlichen. Das macht am Ende alles einfacher.
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Auch um eine gemeinsame Position der Mitgliedsstaaten zu erreichen, mussten wir einige Ausnahmen und Abschwächungen des EU-Kommissionsvorschlags akzeptieren. So wurden noch in den letzten Tagen die Regeln für den Finanzsektor abgemildert. Leider.
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Bemerkenswert ist die breite Mehrheit im Rat für den Vorschlag. 19 Länder dafür! Ablehnungen und Enthaltungen kamen nur von AUT, BEL, BUL, EST, LIT, NLD, SLK.
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Die deutsche Bundesregierung hat unter Federführung des @BMAS_Bund auf dieses gute Ergebnis hingearbeitet. Unser @BMWK hat nach Kräften unterstützt. Danke an alle Beamt*innen, die unermüdlich an diesen Verhandlungen gearbeitet haben!
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@sven_giegold Darauf kannst du dich verlassen 🙃
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