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R to @MartinSonneborn: Die offizielle Begründung der Parlamentsverwaltung für das Verbot einer praktisch zur Eröffnung fertiggestellten Ausstellung lautet: "Kulturelle Ausstellungen dürfen auf keinen Fall anstößig oder aufrührerisch sein oder im Widerspruch zu den Werten stehen, auf die sich die Union gründet."

[2024-06-06 18:41 UTC]

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