R to @MartinSonneborn: Die offizielle Begründung der Parlamentsverwaltung für das Verbot einer praktisch zur Eröffnung fertiggestellten Ausstellung lautet: "Kulturelle Ausstellungen dürfen auf keinen Fall anstößig oder aufrührerisch sein oder im Widerspruch zu den Werten stehen, auf die sich die Union gründet."
[2024-06-06 18:41 UTC]