Der #EuGH hat soeben geurteilt, dass die Indexierung der Familienbeihilfe an den Wohnort rechtswidrig ist. Dies war bereits bei der Einführung meine Haltung.
Gerade im Pflegeberuf merken wir tagtäglich, wie wichtig ArbeiternehmerInnen aus anderen EU-Ländern für Österreich sind.
RT @EUCourtPress: #ECJ: The adjustment of family allowances and of various tax advantages granted by #Austria to workers according to their children’s Sta…
🐦🔗: https://nitter.eu/othmar_karas/status/1537345472146309120