Brüssel knüpft die Aussetzung von GLÖZ 7 (Fruchtwechsel) und Lockerungen bei GLÖZ 8 (Stilllegung) daran, dass die Mitgliedsstaaten im Gegenzug Öko-Regelungen und Agrarumweltmaßnahmen intensivieren. D.h.: Wer lockert, soll anderswo verschärfen. Das wird keineswegs einfach. 5/7
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