Der EuGH räumt ein, dass es trotz aller Schutzvorkehrungen in Einzelfällen zur Sperrung legaler Inhalte kommen kann, aber weil es dann noch prozeduelle Schutzvorkehrungen wie den Beschwerdemechanismus gibt, führt das nicht dazu, dass insgesamt grundrechtswidrig ist.

🐦🔗: nitter.eu/Senficon/status/1518

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