Re @BMWK @bmj_bund Im Gesetz ist vorgesehen, dass nun auch Betreiber:innen von PV-Anlagen bis 30 kW ihre Anlagen ans Netz anschließen dürfen, wenn sich der Netzbetreiber nicht in der im EEG vorgesehenen Frist auf ein Anschlussbegehren hin meldet. Bisher galt das nur bis 10,8 kW.
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Palaeo3D📯: @sven_giegold Toll!
Jetzt verpasst bitte den Netzbetreibern eine Frist für den Anschluss. Die verzögern da massiv (ich warte seit Anfang Mai!), vermutlich vorsätzlich.
(Bei uns ist der Netzbetreiber Subunternehmen des Grundversorgers - einmal konträres Eigeninteresse bitte?)
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