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Einige haben kritisiert, dass das Europaparlament am Gesetzesbeschluss nicht beteiligt war. Der EU-Vertrag sieht dies beim Notfallmechanismus Art. 122 leider reicht vor. Zudem fehlt dem EU-Parlament intern ein Verfahren für Eilbeschlüsse. Der Bundestag kann viel schneller sein.

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