Es braucht ein Zitierverbot aus Strafakten.
#SagenWasIst ⬇️ (1/13)
🐦🔗: https://n.respublicae.eu/k_edtstadler/status/1647208234707480576
Grundrechte gelten für alle Menschen, auch für Beschuldigte in Strafverfahren. Das bedeutet unter anderem, dass die Verfahren rasch zu führen sind und vor allem: dass die Unschuldsvermutung zu beachten ist. (2/13)
🐦🔗: https://n.respublicae.eu/k_edtstadler/status/1647208236938928134
Sie ist eine der wesentlichen Errungenschaften der europäischen Aufklärung und zentrale Säule des modernen Rechtsstaats. Leider ist diese Unschuldsvermutung aber gerade in Verfahren gegen öffentliche Personen zu einer Hülle ihrer selbst verkommen. (3/13)
🐦🔗: https://n.respublicae.eu/k_edtstadler/status/1647208238792753152
Mit der medialen Verbreitung von nicht öffentlichen Details werden unter dem Schutzschirm der Pressefreiheit oft nur die niederen Instinkte von Voyeurismus und Sensationslust bedient. (4/13)
🐦🔗: https://n.respublicae.eu/k_edtstadler/status/1647208240973742080
Nicht falsch verstehen: Es gibt selbstverständlich ein öffentliches Interesse, über Straftaten, Verdachtsmomente, Ermittlungen und Strafverfahren zu berichten - ganz besonders, wenn es um Politik oder das sensible Thema Korruption geht. (5/13)
🐦🔗: https://n.respublicae.eu/k_edtstadler/status/1647208242919997441
Ebenso hat der mutige Investigativjournalismus eine zentrale Bedeutung im System der „Checks and Balances“ in unserem Staat.
In Österreich hat sich in den letzten Jahren allerdings eine deutliche Schieflage entwickelt. (6/13)
🐦🔗: https://n.respublicae.eu/k_edtstadler/status/1647208244480294912
ist das Recht auf Privatsphäre scheinbar gänzlich außer Kraft gesetzt. Beschuldigte müssen damit leben, dass sämtliche SMS-Verläufe für ein Millionenpublikum aufbereitet oder in Theateraufführungen vorgetragen werden. Das ist nicht in Ordnung. (8/13)
🐦🔗: https://n.respublicae.eu/k_edtstadler/status/1647208248380891138
In dieser Rollenverteilung hat eine beschuldigte Person Grundrechte, die auch in Verfassungsrang stehen: das Recht auf ein faires Verfahren und damit die Unschuldsvermutung (Art. 6 EMRK), der Schutz des Privatlebens (Art. 8 EMRK) und das Recht auf Datenschutz (§ 1 DSG).
(10/13)
🐦🔗: https://n.respublicae.eu/k_edtstadler/status/1647208252264923138
Österreich braucht ein Zitierverbot nach deutschem Vorbild für das Stadium des Ermittlungsverfahren, also bevor es zu einer Anklage und damit zur öffentlichen Verhandlung kommt. Dem öffentlichen Informationsbedürfnis kann auch ausreichend Genüge getan werden, (11/13)
🐦🔗: https://n.respublicae.eu/k_edtstadler/status/1647208253917364225
ohne dass wörtlich aus den Strafakten zitiert wird, ganze Vernehmungen abgedruckt werden oder private Chats die Titelseiten füllen.
Um es konkret zu machen: Was, wenn es das nächste Mal nicht eine bekannte Person betrifft, sondern Sie selbst? (12/13)
🐦🔗: https://n.respublicae.eu/k_edtstadler/status/1647208255809024005
Fänden Sie es angebracht, dass alle Ihre SMS öffentlich nachzulesen sind? Ich denke, die ehrliche Antwort wird „nein“ lauten. Die Privatsphäre gehört immer geschützt, nicht nur dann, wenn es opportun erscheint.
Was denken Sie?
(K.E.) (13/13)
🐦🔗: https://n.respublicae.eu/k_edtstadler/status/1647208257637810178
Es geht mir um eine notwendige Grenzziehung zwischen den Rollen in unserem Rechtsstaat: Medien recherchieren und berichten, Polizei und Staatsanwaltschaften ermitteln und decken auf und Gerichte wiegen ab und entscheiden. (9/13)
🐦🔗: https://n.respublicae.eu/k_edtstadler/status/1647208250385866752