Heute urteilt der EuGH über #Artikel17 der Urheberrechtsrichtlinie. Obwohl er schon in Kraft ist, spielen die meisten Plattformen auf Zeit. Der Generalanwalt hat empfohlen, #Artikel17 zwar nicht zu kippen, aber den Einsatz von #Uploadfilter auf wenige Fälle einzuschränken.