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RT by @MartinSonneborn: Unfree Assange

Weil das Verfahren extrem unübersichtlich ist, zuerst noch mal eine kurze (Witz!) Zusammenfassung. Aus'm Pub. Sorry. Aber die Umstände... (Die lange finden Sie auf meiner Homepage, eine 32-Seiten-Broschüre zum Herunterladen.)

Es ist nämlich so, im Januar '21 hatte das Londoner Bezirksgericht die Auslieferung Assanges an die USA - aus gesundheitlichen Gründen - abgelehnt.

Dagegen legte die US-Seite Berufung ein, woraufhin der High Court im Juni 22 das Urteil des Bezirksgerichts aufhob und stattdessen befand, dass , der während der Verhandlung einen leichten Schlaganfall erlitt, körperlich und psychisch topfit sei und bedenkenlos ausgeliefert werden könne.

Bei der aktuellen Anhörung haben Assanges Anwälte nun die Begründung für ihren Antrag vorgetragen, ein eigenes Berufungsverfahren gegen das ursprüngliche Bezirksgerichts-Urteil führen zu dürfen, das elementare Sachgründe außer Acht gelassen hatte:

- Dass ein australischer Publizist außerhalb des US-Staatsgebietes für die von der Pressefreiheit geschützte Veröffentlichung von in öffentlichem Interesse stehendem Material nach einem US-Spionagegesetz aus dem 1. WK in 17 Anklagepunkten straffällig geworden sein soll, ist vollkommen absurd.

- Selbst wenn man der US-Argumentation folgend A. für einen Spion hielte, hätte die Zustimmung zur Auslieferung durch ein britisches Gericht nicht erfolgen dürfen. Spionage wird von der britischen Rechtsprechung seit 130 Jahren durchgehend als politische Straftat eingestuft, und im US-UK-Auslieferungsvertrag von 2003 sind politische Straftaten von gegenseitiger Auslieferung ausdrücklich ausgeschlossen.

- Der 18. Anklagepunkt - Hacking-Verschwörung mit Chelsea Manning zum gemeinschaftlichen Datendiebstahl - beruht maßgeblich auf der mittlerweile von ihm selbst als "gelogen!" zugegebenen Lüge eines pädophilen Isländers, der dafür in Island Straffreiheit bekommen sollte (die unappetitlichen Details haben wir v…

[2024-02-21 23:05 UTC]

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