Anlasslose Massenüberwachung? Ende des Briefgeheimnisses? Nein, darum geht es beim Vorschlag der EU-Kommission zum Kampf gegen sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet NICHT, SONDERN: (🧵1/6)

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Eine Einordnung von EU-Kommissionsmitarbeiterin Cathrin Bauer-Bulst im Interview mit dem Deutschlandfunk Kultur könnt Ihr hier nachhören:
bit.ly/3GSFZpJ (2/6)

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Darin betont Cathrin Bauer-Bulst unter anderem:
🎙es gibt keine „Durchleuchtungsverpflichtung“, sondern die einzige Verpflichtung besteht darin, dass alle relevanten Provider eine Risikoprüfung machen müssen (3/6)

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🎙auch eine „anlasslose Massenüberwachung“ gibt es nicht, denn bevor die Dienstanbieter kinderpornografisches Material aufdecken müssen „findet ein ziemlich komplexes Prüfverfahren statt, das am Ende noch einmal von einem unabhängigen Gericht überprüft werden muss. (4/6)

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Da sind die Datenschutzbehörden mit einbezogen, da ist ein neues EU-Zentrum mit einbezogen, da ist das Unternehmen mit einbezogen, das von der Maßnahme betroffen wäre.“ (5/6)

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Mehr Informationen dazu findet Ihr auch in den Blogs von EU-Innenkommissarin @YlvaJohansson und in unserem Fragen und Antworten:
europa.eu/!G3k6BG
europa.eu/!xgrvmm
europa.eu/!YvqDRD (6/6)

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