@troeti08 Konsularischer Schutz gilt für alle EU-Bürger und Staatsangehörige von Drittländern, falls diese Familienangehörige von EU-Bürgern sind und nicht vertretene Staatsangehörige außerhalb der EU begleiten. Mitgliedsstaaten können Nicht-EU-Bürgern gemäß nationaler Gesetze helfen.