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@troeti08 Konsularischer Schutz gilt für alle EU-Bürger und Staatsangehörige von Drittländern, falls diese Familienangehörige von EU-Bürgern sind und nicht vertretene Staatsangehörige außerhalb der EU begleiten. Mitgliedsstaaten können Nicht-EU-Bürgern gemäß nationaler Gesetze helfen.

🐦🔗: nitter.eu/EU_Justice/status/15

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