RT @DominikNepp: @JuraczkaM @b_gabelle @Stefans_Tweety @austrocom @peterkraus @chriswiederkehr seiner nächsten Sitzung zur nachträglichen Genehmigung vorzulegen §98)
3. Notkompetenz des Bürgermeisters bei Verhinderung des Stadtsenats (er hat unverzüglich zu informieren §92)
Man sieht also, dass Ludwig niemals die Entscheidungsgewalt über seine Notkompetenz innehatte