Interessant.. als Schattenberichterstatter für diese Richtlinie kann ich diese Sorgen nicht nachvollziehen. Rechnungen sind explizit ausgeschlossen. @svenja_hahn kannst du mir deine Quelle verraten? @mdrde
RT @svenja_hahn: Kein Aus für ❗️

Auch im @mdrde habe ich meine Position klar gemacht: Das geplante Gesetz darf so nicht kommen! Es muss dringend nachgebessert werden. Dafür setze ich mich in Brüssel ein:👇🏼

mdr.de/nachrichten/welt/wirtsc

🐦🔗: n.respublicae.eu/galleerie/sta

@galleerie @mdrde Moin Malte, Rechnungen sind doch nur bis 60 Tage nach Kauf ausgenommen. Der Einbau von größeren Anschaffungen, wie Küchen oder Solaranlagen, dauert aber oft länger.

Problem: Kunde muss Produkt VOR erbrachter Leistung bezahlen.

Verbraucherschutz? Fehlanzeige.

🐦🔗: n.respublicae.eu/svenja_hahn/s

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@svenja_hahn @galleerie @mdrde Das Beispiel verstehe ich nicht. Es gilt immer noch das BGB, keine Rechnung vor Fälligkeit. Wenn bei größeren Anschaffungen der Einbau geschuldet ist, liegt ein Werkvertrag vor. Nach § 641 I BGB ist die Vergütung erst mit der Abnahme fällig. Deutlich der BGH:

🐦🔗: n.respublicae.eu/repasi/status

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