Einmal mal mehr zeigt sich anhand des nunmehr eingestellten Verfahren gegen Landeshauptmann Wallner, warum Ermittlungsverfahren nicht öffentlich geführt werden sollen. /1

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Alleine die öffentliche Kommentierung und der damit einhergehende Reputationsverlust sind enorm.

Die Unschuldsvermutung ist keine Floskel, sondern aus gutem Grund ein bedeutendes Grundrecht. /2

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