Mit der Novelle des Verbotsgesetzes setzen wir eine weitere wesentliche Maßnahme unserer Nationalen Strategie gegen Antisemitismus um. (1/3)

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Wir unterstreichen damit zugleich, dass Wiederbetätigung mit der vollen Härte des Rechtsstaats verfolgt werden muss: vom Amtsverlust über die Einziehung von Nazi-Devotionalien bis zur Strafverfolgung im Internet. (2/3)

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Das Verbotsgesetz und seine notwendige Weiterentwicklung ist ein Grundpfeiler unseres Selbstverständnisses der Zweiten Republik. Ich appelliere daher auch an die Opposition, diese wesentliche Novellierung nicht aus partei-taktischen Gründen zu blockieren. (3/3)

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