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Es spielt keine Rolle, ob tatsächlich ein Schaden entstanden ist.

Wenn keine Aufklärung arte legis erfolgt ist, der Patient demzufolge keine informierte Einwilligung erteilen konnte, liegt eine Körperverletzung nach § 223 StGB vor.

PUNKT, AUS, FEIERABEND!
RT @georg_graser: langsam geht es den Impfärzten an den Kragen
swr.de/swraktuell/baden-wuertt

🐦🔗: n.respublicae.eu/AndersonAfDMd

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