Es spielt keine Rolle, ob tatsächlich ein Schaden entstanden ist.
Wenn keine Aufklärung arte legis erfolgt ist, der Patient demzufolge keine informierte Einwilligung erteilen konnte, liegt eine Körperverletzung nach § 223 StGB vor.
PUNKT, AUS, FEIERABEND!
RT @georg_graser: langsam geht es den Impfärzten an den Kragen
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/heilbronn/klage-wegen-impfschaden-am-heilbronner-landgericht-100.html
🐦🔗: https://n.respublicae.eu/AndersonAfDMdEP/status/1614374323116204032