@anncathrin87 So steht es in der Verordnung EG-53/1972 über “Überlassung und Verkauf von Zitrusfrüchten der Art ‘Citrus limon’ an Endverbraucher in Netzen mit einem Maximalabgabegewicht bis zu 2kg”, die damals (also 1972) auf Betreiben italienischer Erzeuger verabschiedet wurde.
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