@foerderreuther @albiparvi @filizgreen @BelitOnay Das AGG rechtfertigt unterschiedliche Behandlung von Menschen mit Migrationshintergrund nur dann, wenn dieser Hintergrund entscheidend ist dafür, die in Rede stehende Stelle erfolgreich ausfüllen zu können. Es gibt kein allgemeines Recht auf Ungleichbehandlung.