R to @JanAlbrecht: Auch Orbán hat darauf weitreichende, dauerhafte Abweichungen vom EU-Recht beginnend beim Asylrecht gestützt. Der Europäische Gerichtshof hat dieses Vorgehen bereits auf Betreiben der Kommission für in Teilen rechtswidrig erklärt. Die Vertragsverletzungsverfahren sind aber mühsam.
[2024-08-28 08:39 UTC]