R to @ErikMarquardt: 5. Auf Grundlage des Rückführungsabkommens u.a. müssten Gerichte feststellen, dass z.B. keine Gefahr für Leib und Leben droht. Dafür müssten Gerichte den Taliban vertrauen, dass sie grundlegende Menschenrechte achten und sich an Verträge halten. Unwahrscheinlich.
[2024-06-05 12:27 UTC]