Re @oezgeinan Nein, wir reden von der gültigen Rechtslage, die seit 2013 gilt. Es ging darum, dass behauptet wurde, dass Kinder nicht in Haft kommen können. Das ist aber falsch, auch wenn man sie aus Grenzverfahren ausnimmt: https://t.co/RamfNKotLx
🐦🔗: https://n.respublicae.eu/ErikMarquardt/status/1674716627311423489