Bei der Diskussion über die EU-Asylreform ist immer noch nicht angekommen, dass diese Reform nicht nur eine Ausweitung von Grenzverfahren beinhaltet, sondern das gesamte EU-Asylrecht verschärft. Grenzverfahren sind auch keine „Vorprüfung“, @tagesschau. Zum Haare raufen.

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Vorprüfungen sind in der Screening-Verordnung geregelt. Das Verhandlungsmandat hat der Rat schon vor einem einem Jahr beschlossen. Jetzt geht es vor allem um die Asylverfahrensverordnung.
Eine Einigung im Rat ist laut aktuellen Protokollen ausgesprochen unwahrscheinlich. Das…

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