Ich verstehe ja, dass EU-Asylpolitik rechtlich kompliziert ist, aber eine Frage zu stellen in der man behauptet, dass es nur um eine Registrierung und Identifizierung der Asylsuchenden geht und daraus dann abzuleiten, dass ein anderslautender Vorschlag Unterstützung erfährt, ist…

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Die Frage in der Umfrage war:
„In der Diskussion um ein neues Asylsystem in der EU gibt es den Vorschlag, Asylverfahren künftig bereits an den Außengrenzen der EU zu führen. Geflüchtete würden
damit bereits an der EU-Außengrenze registriert, erfasst und identifiziert. Geht…

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Allerdings geht es bei dem Faeser-Vorschlag gar nicht um normale Asylverfahren oder Registrierung, sondern um Inhaftierung, Schnellverfahren und Zulässigkeitsprüfungen . Asylverfahren müssen die Außengrenzstaaten rechtlich schon jetzt durchführen, sie machen es einfach nicht.

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Die Frage, ob alle Geflüchteten an der Grenze registriert werden sollen, ist eine völlig andere andere. Das ist unter den Mitgliedstaaten schon seit letztem Jahr mit dem Abschluss der Verhandlungen zur Screening-Verordnung geklärt. Das hat kaum etwas mit Asylverfahren zu tun.

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