RT @wbogensberger: #EuGH zum Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“):
Der Betreiber einer Suchmaschine muss die in dem aufgelisteten Inhalt enthaltenen Informationen auslisten, wenn der Antragsteller nachweist, dass sie offensichtlich unrichtig sind
🐦🔗: https://n.respublicae.eu/EUKommWien/status/1600790577255444480