2018 haben unsere Parteien im Bundestag sich selbst eine satte Summe Steuerzahlergeld genehmigt. Das war verfassungswidrig, urteilte heute das Bundesverfassungsgericht - zu Recht, wie wir finden. Das Urteil ist eine Ohrfeige für die drei „Volksparteien“ der Großen Koalition.
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