Das Urteil des EuGH bestätigt das, wofür ich schon seit Langem eintrete:
Auch die in Untersuchungsausschüssen tätigen Personen müssen sich an Regeln halten und den Datenschutz beachten. Die Rechte von Beteiligten dürfen nicht länger von Einzelnen mit Füßen getreten und pauschal der Skandalisierung untergeordnet werden.
Ich erwarte mir, dass in den kommenden Untersuchungsausschüssen die andauernden Leaks auf dem Rücken der Grundrechte von Beteiligten abgestellt werden. Es ist schon bezeichnend, dass insbesondere selbst ernannte Grundrechtsschützer ihre Prinzipien, vor allem bei den Beschuldigtenrechten, rasch über Bord werfen.
Das höchstgerichtliche Urteil sollte sie jetzt hoffentlich auf die richtige Spur bringen.
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[2024-01-16 13:21 UTC]