Vor zwei Wochen hat der SPÖ-Parlamentsklub entschieden “aus Protest gegen die Regierung” ab sofort keinen Verfassungsvorhaben mehr zuzustimmen. Das ist aus verfassungsrechtlicher Sicht höchst bedenklich. Zwar ist es grundsätzlich zulässig, (2/12)

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ja sogar demokratiepolitisch geboten, dass Oppositionsparteien die Vorhaben der Regierungsparteien kritisch hinterfragen. Dies ist ein wesentlicher Teil der Checks & Balances in einem Rechtsstaat. Zulässig ist es auch, Vorhaben abzulehnen. (3/12)

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Im Sinne der Bürger:innen zu agieren, kann aber auch erfordern, als Opposition Regierungsvorlagen zu unterstützen. Dies passiert häufiger als man denkt: In den vergangenen Jahren wurde in der Regel jedes vierte Gesetz einstimmig beschlossen. (4/12)

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Politisch hat die Entscheidung der SPÖ gravierende Relevanz. Mit der Blockade der Umsetzung der Energieeffizienz-Richtlinie nimmt die SPÖ ganz bewusst Strafzahlungen für die Republik in Millionenhöhe in Kauf. Als nächstes steht die geplante Reform des Verbotsgesetzes an. (5/12)

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Dieses noch effektiver und damit Wiederbetätigung noch besser sanktionierbar zu machen, wird ohne die Stimmen der SPÖ nicht gehen. Das ist verantwortungslos. Die Bevölkerung erwartet sich zurecht, (6/12)

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dass wir gemeinsam an Lösungen für die Herausforderungen unserer Zeit arbeiten. In der Vergangenheit war sich die SPÖ dieser Verantwortung bewusst. Im Jahr 2022 waren 18 von 209 Gesetzesbeschlüsse des Nationalrats sogenannte 2/3-Materien, (7/12)

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darunter etwa die von der SPÖ mitgetragene Verschärfung des Parteiengesetzes. Von der früheren staatspolitischen Verantwortung der Sozialdemokratie ist nichts übrig geblieben. (8/12)

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Die parlamentarische Blockade reiht sich ein in die Geisteshaltung der SPÖ-Verantwortlichen in Niederösterreich und Salzburg. Auch dort hat man sich der Verantwortung entzogen und eine konstruktive Zusammenarbeit in den Landesregierungen verweigert. (9/12)

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Mit ihrem Beschluss verabschiedet sich die SPÖ von den Grundregeln des Parlamentarismus. Dabei sollten sich die Abgeordneten aller Parteien im Klaren darüber sein, dass sie angelobt wurden, (10/12)

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in „unverbrüchliche[r] Treue der Republik“ und „gewissenhafter Erfüllung ihrer Pflichten” ihre Funktionen auszuüben. (11/12)

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Innerparteiliche Turbulenzen entbinden nicht von staatspolitischer Verantwortung. Die SPÖ sieht diese Verantwortung offenbar nicht mehr bei sich. (12/12)

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(K.E.)

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