Digitale Verhandlungen sind seit der Corona-Pandemie nicht mehr wegzudenken. Wir bringen daher die Verwaltungs- und Gerichtsverfahren auf die Höhe der Zeit und werden auch in Zukunft digitale Einvernahmen und Verhandlungen ermöglichen. /1
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Außerdem weiten wir das Postlaufprivileg aus: In Zukunft gilt - wie bisher schon für Anbringen in Papierform - auch für elektronische Anbringen, dass sie fristwahrend eingebracht sind, sofern sie am letzten Tag der Frist abgeschickt wurden. /3
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