@kajhoffmann @katjakipping @Tagesspiegel Es gibt im politischen Raum bei einer tatbestandlich klaren Lage (chaotische Verhältnisse am Wahltag in #Berlin), die vom zuständigen Gericht schon juristisch eingeordnet wurde („Wahl konnte nicht gelingen“) und die Gegenstand medialer Berichte war, kein Schweigegebot.