RT Martin Selmayr
Re 3.Ein EU-Mitgliedstaat ist nach Auffassung des EuGH (Randnr. 56) durch die ausschließliche Zuständigkeit der EU für den Euro und das Euro-Bargeld nicht daran gehindert, in Ausübung seiner eigenen Befugnisse, wie etwa der Organisation seiner öffentlichen Verwaltung, eine Maßnahme…
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