Das gleiche gilt für die Genfer Konvention von 1951. Sie galt für Flüchtlinge und Verfolgte in Europa und bezog sich auf den 2. Weltkrieg und seine Folgen. Man hielt das für eine gute Lösung und wollte mit dem Protokoll von 67 diese auch anderswo anwenden dürfen. Was man nicht wollte war, dass von überall nach Europa migriert werden kann. Es lag auch außerhalb der Vorstellung in einer damals weit weniger mobilen und weniger globalisierten Welt. Die Konvention muss in diesem Licht interpretiert werden. Deutsches und EU-Recht brauchen Anpassung.
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[2023-10-28 08:52 UTC]