Deswegen dürfen Geldgeber*innen nur relevante Informationen für die Kreditwürdigkeitsprüfung verwenden. Finanzielle Informationen? Ja. Konten in den sozialen Medien, Gesundheitsdaten, Sexualleben? Alles, selbstverständlich nein! #Verbraucherschutz #ConsumerCreditDirective