R to @repasi: 3a/ In den ersten zwei Jahren soll Reparatur zur Pflicht werden, sofern sie (1) günstiger ist als die Ersatzlieferung und (2) keine unerheblichen Unnannehmlichkeiten für Verbraucher:innen bedeutet: so, wie es die Warenkauf-Richtlinie 2019/771 (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32019L0771) vorsieht.
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[2023-10-25 10:24 UTC]