Sagen, was ist: Die Verfassung gilt auch für die Klimaschützer.
Die Medien berichten aktuell über einen Konflikt zwischen Bundesministerin Leonore Gewessler und mir zum sogenannten Nationalen Energie- und Klimaplan (NEKP). Die Geschichte erzählt sich wie folgt: Das Klimaministerium habe einen österreichischen Plan zur Erreichung der Klimaziele nach Brüssel geschickt. Das Bundeskanzleramt hätte den einseitig wieder zurückgezogen, laut einer Tageszeitung, weil die ÖVP den Grünen „keine Erfolge mehr bis zur Wahl gönne“. Kurz gesagt: die guten Klimaschützer werden von den bösen Konservativen mit schmutzigen Tricks bekämpft. Wer es sich leichtmachen will, hört hier auf zu recherchieren.
Die Wahrheit ist allerdings komplexer. In einer Regierung gibt es klare Verfahren, wie Beschlüsse gefasst werden – sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene. Sind mehrere Ministerien befasst, müssen alle betroffenen Stellen zustimmen. Es liegt am hauptzuständigen („federführenden“) Ressort, diese Abstimmung sicherzustellen.
Im Fall des NEKP handelt es sich um ein 250-seitiges Dokument mit Handlungsvorschlägen und Maßnahmen für alle CO2-relevanten Bereiche, etwa Wirtschaft, Industrie oder Landwirtschaft. BML, BMF und BMAW haben dem Entwurf aber nie zugestimmt, das BKA hat sich dezidiert gegen eine Übermittlung in der Form ausgesprochen. Die ebenfalls betroffenen Bundesländer wurden nicht einmal befasst.
Nun meinen offenbar einige, der Klimaschutz ist wichtig, Landwirtschaft und Wirtschaft wären nur Bremser, machen wir es einfach ohne sie. Von diesem Trugschluss würde ich abraten, denn das Gegenteil ist der Fall, sie sind der Schlüssel zur Umsetzung. Darüber hinaus geht es aber um etwas Grundsätzliches: innerstaatliche Prozesse sind die gelebte Umsetzung des Rechtsstaats und der Demokratie. Wer diese Prozesse ignoriert, setzt sich bewusst über Gesetze hinweg (im konkreten Fall das Bundesmi…
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[2023-12-05 10:40 UTC]