R to @k_edtstadler: Der EGMR führt außerdem einen Rechtsvergleich zu den ihm vorliegenden Daten aus 30 Vertragsstaaten an. 23 (!) davon haben ein generelles Zitierverbot. Nur 7 Länder, darunter Österreich, haben Regelungen, die lediglich den Verfahrensbeteiligten eine Veröffentlichung untersagen.
Wer also behauptet, dass ein solcher Vorschlag ein Angriff auf die Pressefreiheit oder gar eine Gefährdung der Demokratie darstellen würde, ist schlecht informiert oder aber inszeniert das bewusst, um sich als vermeintlicher Retter der Pressefreiheit aufspielen zu können. Österreich ist ein Land, in dem wir auf die Einhaltung aller Grundrechte zu achten haben - unabhängig davon, ob die Betroffenen Sympathieträger sind oder nicht. Die Justiz entscheidet stets ohne Ansehen der Person und der Tat, daran sollten auch wir uns orientieren.
Was denken Sie?
K.E.
PS.: Im Übrigen sehe ich in Österreich weniger ein Problem mit der Pressefreiheit als mit der Meinungsäußerungsfreiheit. Den Drang, unerwünschte Diskussionen im Keim zu ersticken, beobachte ich immer häufiger. Dazu aber mehr in einem der nächsten „Sagen, was ist!“ /2
🐦🔗: https://nitter.cz/k_edtstadler/status/1726148601930215839#m
[2023-11-19 08:01 UTC]